Im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung unterstütze und berate ich volljährige Menschen, die im Leben nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Diese Menschen sind psychisch krank, körperlich oder geistig behindert und in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie können nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen. Deshalb wird eine gesetzliche Betreuung eingerichtet.

Ich unterstütze als Berufsbetreuer die betroffenen Menschen rechtlich oder handle stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung ihrer Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen.

Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.

Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für mich als gesetzlicher Betreuer handlungsweisend, wenn sie ihrem Wohl entsprechen.

Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Betreuung.

Ich kooperiere mit

Johanna Hoffmann
Rechtsanwältin
Berufsbetreuerin
Berufsvormundschaften
Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg
Mediatorin (FH)

E-Mail: rajoho@gmx.net

Weitere Informationen über die Arbeit von gesetzlichen Betreuern:

BdB: Wir eröffnen Chancen“ (PDF-File)

Link zu „Merkblatt die rechtliche Betreuung beschränkt sich auf die Besorgung von Rechtsgeschäften“ (PDF-File)

36 Grad-Dokumentation: „Wenn das Leben aus dem Ruder läuft“ (YouTube)

Vorurteile und Ängste über gesetzliche Betreuungen werden in 10 Kurzfilmen von GeBeN thematisiert. (YouTube)